Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Oktober 2026 · Fassung 1.0
Diese Bedingungen gelten, wenn Sie als Unternehmen oder Behörde Leistungen von Mindhaus Consulting FZ-LLC beauftragen, zum Beispiel eine Website, Suchmaschinenoptimierung, Anzeigenbetreuung oder eine Automation.
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Anbieter und Vertragspartner ist:
- Mindhaus Consulting FZ-LLC (im Folgenden „Mindhaus“)
- VUPR0064, Compass Building – Al Hulaila, Al Hulaila Industrial Zone-FZ, Ras Al Khaimah, Vereinigte Arabische Emirate
- Lizenz-Nr. 47022702, ausgestellt von RAKEZ (Ras Al Khaimah Economic Zone)
- Vertreten durch die Managing Director Marwa Ismail
- Postanschrift Deutschland: Mindhaus Consulting, Postfach, Im MediaPark 1, 50670 Köln
- E-Mail: info@mindhaus-consulting.com
(2) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen Mindhaus und Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (im Folgenden „Auftraggeber“). Das gilt auch für Unternehmen mit Sitz im Ausland. Mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB schließt Mindhaus keine Verträge. Mindhaus übersendet diese Bedingungen mit dem Angebot. Es gilt die Fassung bei Vertragsschluss.
(3) Bei Widersprüchen gilt diese Reihenfolge: Erstens bei Fragen des Datenschutzes der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach § 14 einschließlich der EU-Standardvertragsklauseln. Zweitens eine individuelle Vereinbarung oder ein Rahmenvertrag sowie ein Leistungsschein oder Angebot. Drittens diese Bedingungen.
(4) Eigene Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn Mindhaus ihnen in Textform zugestimmt hat. Das gilt auch, wenn Mindhaus ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Sprechen Sie uns gern an, wenn Ihr Einkauf eigene Bedingungen verwendet. Wir finden dafür eine Lösung.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote von Mindhaus sind für den Zeitraum verbindlich, der im Angebot genannt ist. Danach gelten sie nur, wenn Mindhaus sie erneut bestätigt. Nennt das Angebot keinen Zeitraum, gilt § 147 BGB.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot unterschreibt oder in Textform annimmt oder wenn Mindhaus den Auftrag in Textform bestätigt.
(3) Ein elektronischer Abschluss genügt, zum Beispiel per E-Mail oder mit einer elektronischen Signatur. Ein Angebot, ein Leistungsschein und eine Auftragsbestätigung sind im Sinne dieser Bedingungen gleichwertig.
§ 3 Leistungsarten und Leistungserbringung
(1) Werkleistungen (§§ 631 ff. BGB) sind zum Beispiel Websites, Shops, Landingpages, Designs, Apps und Automationen. Mindhaus schuldet hier das im Angebot beschriebene Ergebnis.
(2) Dienstleistungen (§§ 611 ff. BGB) sind zum Beispiel SEO, GEO, Anzeigenbetreuung, Social Media, Hosting, Wartung und Beratung. Mindhaus schuldet hier die sorgfältige Tätigkeit, nicht einen bestimmten Erfolg. Rankings, Reichweite, Nennungen in KI-Antworten, Anfragen und Umsatz sagt Mindhaus nicht zu, weil sie auch von Dritten abhängen.
(3) Umfasst ein Auftrag beide Arten, ordnet das Angebot die einzelnen Leistungen zu. Fehlt eine Zuordnung, richtet sich die Einordnung nach dem Schwerpunkt der jeweiligen Leistung.
(4) Mindhaus erbringt die Leistungen durch eigene Berater und Mitarbeiter mit Arbeitsort in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Mindhaus bestimmt Ort, Zeit und Art der Leistungserbringung selbst.
(5) Mindhaus darf Subunternehmer einsetzen. Mindhaus verpflichtet sie zur Vertraulichkeit und bleibt für die Leistung voll verantwortlich. Erhalten Subunternehmer Zugriff auf personenbezogene Daten des Auftraggebers, gilt dafür § 4 des Vertrags zur Auftragsverarbeitung.
(6) Den festen Ansprechpartner für den Auftrag nennt Mindhaus im Angebot. Wechselt er, teilt Mindhaus dies unverzüglich mit.
§ 4 Werkzeuge und Qualitätssicherung
Mindhaus setzt bei der Leistung digitale Werkzeuge ein, auch solche mit künstlicher Intelligenz. Menschen prüfen die Arbeitsergebnisse fachlich, bevor Mindhaus sie übergibt. Vertrauliche Informationen des Auftraggebers nutzt Mindhaus nur für den Auftrag. Personenbezogene Daten verarbeitet Mindhaus nur nach dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung (§ 14).
§ 5 Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt Inhalte, Zugänge und Informationen rechtzeitig und vollständig bereit, soweit Mindhaus sie für die Leistung braucht.
(2) Der Auftraggeber gibt Entwürfe, Konzepte und Zwischenstände innerhalb von 10 Werktagen frei oder nennt seine Änderungswünsche.
(3) Der Auftraggeber sichert zu, dass er die Rechte an den von ihm gelieferten Inhalten hat und dass Mindhaus sie für den Auftrag nutzen darf. Macht ein Dritter deshalb Ansprüche gegen Mindhaus geltend, stellt der Auftraggeber Mindhaus frei, soweit er die Verletzung zu vertreten hat. Mindhaus informiert den Auftraggeber dazu unverzüglich und stimmt die Verteidigung mit ihm ab.
(4) Verzögert sich die Mitwirkung, verschieben sich vereinbarte Termine um die Dauer der Verzögerung. Mehraufwand, der dadurch entsteht, rechnet Mindhaus nach dem Stundensatz aus dem Angebot ab. Mindhaus nennt den Aufwand vorher in Textform. Nennt das Angebot keinen Stundensatz, vereinbaren beide Seiten ihn vor Beginn des Mehraufwands in Textform.
(5) Werktage sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Auftraggebers.
§ 6 Abnahme bei Werkleistungen
(1) Ist ein Werk fertig, meldet Mindhaus dies in Textform (Fertigmeldung). Der Auftraggeber prüft das Werk innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang der Fertigmeldung. Er teilt Mängel in Textform mit und beschreibt sie so, dass Mindhaus sie nachvollziehen kann.
(2) Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht. Mindhaus beseitigt sie im Rahmen der Gewährleistung nach § 10.
(3) Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb einer angemessenen Frist erklärt, die Mindhaus ihm nach Ablauf der Prüfungsfrist in Textform gesetzt hat, und er keinen wesentlichen Mangel genannt hat (§ 640 Abs. 2 BGB). Das Werk gilt ebenso als abgenommen, wenn der Auftraggeber es nach Ablauf der Prüfungsfrist produktiv nutzt (Livegang), ohne wesentliche Mängel genannt zu haben. Ein reiner Testbetrieb zählt nicht als produktive Nutzung. Mindhaus weist in der Fertigmeldung auf diese Folgen hin.
(4) Bei größeren Werken sind Teilabnahmen nach Meilensteinen möglich, wie im Angebot genannt. Für sie gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend.
§ 7 Änderungen
(1) Änderungswünsche des Auftraggebers zum vereinbarten Umfang stellt dieser in Textform. Mindhaus nennt vorher den Aufwand und die Folgen für Termine.
(2) Die Änderung wird Teil des Vertrags, sobald der Auftraggeber den Aufwand in Textform bestätigt. Mindhaus rechnet den Mehraufwand nach dem Stundensatz aus dem Angebot ab. Bis zur Bestätigung arbeitet Mindhaus nach dem bisherigen Umfang weiter.
§ 8 Vergütung und Zahlung
(1) Alle Preise sind Nettopreise in Euro. Für die Umsatzsteuer richtet sich der Ort der Leistung nach dem Sitz des Auftraggebers (in Deutschland § 3a Abs. 2 UStG). Es gilt das Reverse-Charge-Verfahren: Der Auftraggeber schuldet die Umsatzsteuer nach den Regeln seines Landes. Mindhaus stellt die Rechnung ohne deutsche Umsatzsteuer. Dafür teilt der Auftraggeber Mindhaus seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit.
(2) Bei Werkleistungen zahlt der Auftraggeber 50 % der Vergütung als Anzahlung bei Auftragserteilung. Den Rest zahlt er nach Meilenstein, Termin oder Fertigstellung, wie im Angebot genannt. Die Anzahlung wird auf die Schlussrechnung angerechnet.
(3) Bei Dienstleistungen zahlt der Auftraggeber eine monatliche Pauschale. Mindhaus stellt sie jeweils zu Beginn des Monats im Voraus in Rechnung.
(4) Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Zugang der Rechnung. Mindhaus versendet Rechnungen elektronisch.
(5) Der Auftraggeber zahlt nur auf das Konto, das in der Rechnung steht. Weichen Kontodaten von früheren Rechnungen ab, bestätigt Mindhaus sie auf Anfrage in Textform. Bitte fragen Sie im Zweifel vor der Zahlung nach.
(6) Preise ändern sich während der Laufzeit nur, wenn beide Seiten dies in Textform vereinbaren. Kosten Dritter, zum Beispiel für Domains, Schriften, Plugins, Bilddatenbanken oder Werbebudget, trägt der Auftraggeber, soweit das Angebot sie nennt.
(7) Zahlt der Auftraggeber eine fällige Rechnung nicht, mahnt Mindhaus ihn in Textform und setzt eine Frist von 7 Tagen. Zahlt der Auftraggeber bis dahin nicht, darf Mindhaus die Leistung bis zur Zahlung zurückhalten. Bestreitet der Auftraggeber die Rechnung in Textform mit Begründung, darf Mindhaus nur wegen des unbestrittenen Teils zurückhalten. Gesetzliche Verzugsfolgen bleiben unberührt.
(8) Der Auftraggeber darf mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen sowie mit Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis aufrechnen. Auch ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers bleibt nach dem Gesetz bestehen.
§ 9 Nutzungsrechte
(1) An den individuell für den Auftraggeber erstellten Ergebnissen erhält der Auftraggeber ein ausschließliches Nutzungsrecht. Es ist zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt und umfasst das Recht zur Bearbeitung. Es ist endgültig. Mit der vereinbarten Vergütung ist dieses Recht abgegolten.
(2) Das Nutzungsrecht geht mit vollständiger Zahlung auf den Auftraggeber über. Bis dahin ist dem Auftraggeber die Nutzung der Ergebnisse gestattet. Mindhaus darf die Gestattung nur widerrufen, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung nach § 8 Abs. 7 nicht zahlt.
(3) Drittkomponenten wie Open-Source-Bausteine, Schriften, Bilddatenbanken und Plugins nutzt der Auftraggeber nach deren Lizenzbedingungen. Mindhaus weist sie bei der Übergabe aus.
(4) Vorlagen, Werkzeuge und Know-how von Mindhaus bleiben bei Mindhaus. Soweit sie Teil des Ergebnisses sind, erhält der Auftraggeber daran ein einfaches, unbefristetes Nutzungsrecht, damit er das Ergebnis wie vereinbart nutzen kann.
§ 10 Gewährleistung
(1) Bei Mängeln bessert Mindhaus nach oder liefert neu (Nacherfüllung). Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, hat der Auftraggeber die gesetzlichen Rechte. Mindhaus trägt die Kosten der Nacherfüllung.
(2) Ansprüche wegen Mängeln verjähren in 12 Monaten ab Abnahme, bei Dienstleistungen ab Erbringung der Leistung. Das gilt nicht in den Fällen des § 11 Absatz 1. Dort bleibt es bei den gesetzlichen Fristen.
(3) Kein Mangel liegt vor, soweit der Fehler auf Änderungen beruht, die der Auftraggeber oder ein nicht von Mindhaus eingesetzter Dritter vorgenommen hat, auf Updates von Drittsoftware nach der Abnahme oder auf fremdem Hosting, jeweils soweit Mindhaus den Fehler nicht verursacht hat.
§ 11 Haftung
(1) Mindhaus haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und bei übernommenen Garantien.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Mindhaus nur bei Verletzung einer Kardinalpflicht. Das sind Pflichten, die den Vertrag prägen und auf die der Auftraggeber vertrauen darf. Die Haftung ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Sie beträgt höchstens die Vergütung des betroffenen Auftrags, bei Dienstleistungen die Vergütung der letzten 12 Monate, mindestens jedoch 50.000 €.
(3) Bei Datenverlust haftet Mindhaus im Fall leichter Fahrlässigkeit nur für den Aufwand, die Daten wiederherzustellen, und nur, wenn der Auftraggeber seine Daten regelmäßig gesichert hat. Hat Mindhaus die Sicherung vertraglich übernommen, gilt die vereinbarte Sicherung.
(4) Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung für entgangenen Gewinn und für mittelbare Schäden ausgeschlossen, soweit diese Schäden bei Verletzung einer Kardinalpflicht nicht vertragstypisch vorhersehbar sind.
(5) Die Absätze 2 bis 4 gelten auch für die Haftung von Mitarbeitern, Subunternehmern und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Mindhaus.
§ 12 Laufzeit, Kündigung, Übergabe
(1) Dienstleistungen laufen mindestens für die Zeit, die im Angebot genannt ist. Danach verlängert sich der Vertrag jeweils um einen Monat. Beide Seiten können mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende in Textform kündigen. Während der Mindestlaufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
(2) Bei Werkleistungen kann der Auftraggeber nach § 648 BGB jederzeit kündigen. Mindhaus erhält dann die vereinbarte Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendungen und dessen, was Mindhaus durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt. Eine geleistete Anzahlung wird verrechnet.
(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.
(4) Nach Vertragsende und nach vollständiger Zahlung übergibt Mindhaus dem Auftraggeber unverzüglich die Ergebnisse, die Zugänge und die zum Auftrag gehörenden Daten in einem gängigen Format. Personenbezogene Daten gibt Mindhaus unabhängig davon nach dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung zurück.
(5) Domains registriert Mindhaus auf den Namen des Auftraggebers. Hat Mindhaus eine Domain vorübergehend auf den eigenen Namen registriert, überträgt Mindhaus sie bei der Übergabe auf den Auftraggeber.
§ 13 Vertraulichkeit
(1) Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite geheim. Sie nutzen sie nur für den Auftrag. Mindhaus verpflichtet seine Mitarbeiter und Subunternehmer entsprechend.
(2) Die Pflicht gilt für 3 Jahre über das Vertragsende hinaus.
(3) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder der empfangenden Seite schon vorher bekannt waren. Ausgenommen ist auch die Weitergabe an Berufsgeheimnisträger, an Abschlussprüfer und an Behörden, soweit das Gesetz es verlangt. Berufsgeheimnisträger und Abschlussprüfer sind selbst zur Verschwiegenheit verpflichtet.
§ 14 Datenschutz
(1) Soweit Mindhaus personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung in der Fassung, die bei Vertragsschluss unter mindhaus-consulting.com/avv abrufbar ist, einschließlich der EU-Standardvertragsklauseln als Bestandteil des Vertrags. Dafür braucht es keine gesonderte Unterschrift. Auf Wunsch erhält der Auftraggeber eine unterzeichnete Fassung mit den Angaben zu seinem Auftrag.
(2) Für die Verarbeitung im eigenen Namen gilt die Datenschutzerklärung.
§ 15 Referenzen
(1) Mindhaus darf den Auftraggeber mit Namen und Logo als Referenz nennen. Mindhaus nennt dabei keine vertraulichen Informationen. Fallstudien mit Kennzahlen veröffentlicht Mindhaus nur nach Abstimmung in Textform.
(2) Der Auftraggeber kann der Referenznennung jederzeit in Textform widersprechen. Mindhaus entfernt die Nennung dann zeitnah.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht gilt nicht.
(2) Gerichtsstand ist Köln, wenn der Auftraggeber Kaufmann, ein Unternehmen mit Sitz im Ausland, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, soweit das zulässig ist. Zwingende gesetzliche Zuständigkeiten bleiben unberührt.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags und dieser Bedingungen bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Änderung dieser Regelung. Der Vorrang individueller Vereinbarungen (§ 305b BGB) bleibt unberührt.
(4) Ist eine Bestimmung unwirksam oder undurchführbar, bleibt der Rest wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(5) Vertragssprache ist Deutsch.